1948: 20. Februar, “Geschäftspapiere” von Hennef nach Köln, Gebühr in bar entrichtet “Gebühr bezahlt". Auch Anfang 1948 herrschte noch Mangel an Briefmarken

Vorgeschichte von Barfrankaturen

Barfrankierungen aus Markenmangel gab es bereits 1889 in Apia auf Samoa, 1900 in Tsingtau/China und in Keetmannshoop/Deutsch-Südwestafrika, 1910 in Ponape/Karolinen und ab 1915 verbreitet in Deutsch-Ostafrika. Danach erst wieder 1923 im Verlaufe der Hochinflation im gesamten Deutschen Reich, auf der Grundlage einer Allgemeinen Dienstanweisung (ADA) der Deutschen Reichspost, die im Falle fehlender Freimarken eine Barfreimachung vorschrieb.

Verwendung von Barfrankaturen nach dem 2. Weltkrieg

  • Die Barfrankaturen der unmittelbaren Nachkriegszeit sind unter einem besonderen Aspekt zu betrachten:
  • ·         Ab Mai 1945 erfolgte ihre Anwendung zunächst aufgrund fehlender Freimarken, da noch vorhandene NS-Ausgaben zur Frankierung der Briefpost nicht mehr zugelassen waren und neue Wertzeichen nicht zur Verfügung standen.
  • ·         Dadurch basiert die Wiederaufnahme des Postverkehrs ausschließlich auf Barfrankaturen oder der (verbotenen) Verwendung von Aufbrauch-Provisorien (Unkenntlichmachungen/Überdrucke auf Freimarken der Nazi-Zeit)
  • ·         In der Folge und bis Anfang 1949, wurde örtlich - wiederum aus Markenmangel - die Briefpost barfreigemacht, oder in Ermangelung einzelner Wertstufen anteilmäßig barfreigemacht.