6.8.3 Die Massendrucksachen / Infopost – Stempel von 1954 bis heute

Freimachungsvermerke durch „Gebühr bezahlt“-  bzw. „Entgelt bezahlt“- Stempel

Im Jahre 1954 führte die Deutsche Bundespost den Begriff der „Massendrucksache“ ein. Dies wurde durch die „Verordnung zur Änderung der Postordnung“ vom 10. Juni 1954 näher definiert. Der Postkunde, der von dieser Neuerung Gebrauch machen wollte, war an bestimmte Mindestmengen bei der Auflieferung gebunden und musste die Sendungen vorsortieren. Für den Stempelsammler von Bedeutung ist die Tatsache, dass erstmalig die Verwendung des Tagesstempels zur Entwertung entfiel. Stattdessen wurde ein spezieller Vermerk – später Freimachungsvermerk genannt – vorgeschrieben, der entweder aufgedruckt oder aufgestempelt werden musste – und zwar vom Absender. In der Verfügung 329/1954 (Amtsblatt Nr. 63, S 316) wird dafür „eine Rechteckform in folgender Form“ vorgeschrieben:

 

Der Name des Einlieferungspostamtes sollte durch Fettdruck oder dgl. hervorgehoben werden; die Schriftart und vor allem die Größe des Rechtecks sind nicht fixiert; dementsprechend vielfältig ist sind die vorkommenden Varianten, die zudem noch durch weitere vorgeschriebene Änderungen im Laufe der Jahre erhöht werden. 

Wegen des fehlenden Tagesstempels ist die zeitliche Einordnung dieser Stempel oft unmöglich.

„Gebühr bezahlt“ - Stempel ohne Postleitzahl: (1954 – 1961)

 

 

Type 1.1: Dreizeilig, Masse: H=1,5 cm, B=2,1 cm, „Gebühr bezahlt beim Postamt Hennef-Sieg“ Farbe: Violett

 

 

 

 

Type 1.2: Dreizeilig, Masse H=1,9 cm, B = 4,4 cm, „Gebühr bezahlt beim Postamt Hennef“

Farbe: Mittelblau

 

Type 1.2: Dreizeilig, Masse H=1,9 cm, B = 4,4 cm, „Gebühr bezahlt beim Postamt Hennef“

Farbe: Violettblau