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370 Jahre

Posthalterei zu Hennft

Postamt Hennef / Sieg

23. März 1622 – 23. März 1992

 

 

 

Herausgegeben aus Anlass der Werbeschau am 21. Und 22. März 1992
Briefmarkensammlerverein Stadt Hennef / Sieg 1981 e.V.

 

 

 

 

Herausgeber:                                                                Briefmarkensammlerverein, Stadt Hennef 1981 e.V.

Verfasser:                                                                      Johann Görgens, Mitglied im BSV

Äußere Gestaltung:                                                   Peter Söntgerath, Mitglied im BSV


 

Inhalt

370 Jahre Posthalterei in HENNEF / Sieg. 3

Der Vertragstext von 1622. 6

Hennef war kein Begriff.7

Doch von nun an ging's bergauf.9

Noch schneller. 11

Trimmen brauchte man noch nicht zu empfehlen. 12

Nichts ging mehr. 18

Quellennachweis :21

Anhang 1. 21

Anhang 2. 22

 

 

370 Jahre Posthalterei in HENNEF / Sieg

Die älteste Taxis'sche Poststation im ehemaligen Siegkreis befand sich in Hennef.

Wenn man seinem Geschäftspartner oder einem Familienmitglied etwas mitzuteilen hat, steckt man das beschriebene Papier in ein Kuvert, klebt eine Marke auf und geht kaum 5 Minuten zum nächsten Briefkasten. Am anderen Tag hat der Empfänger bereits die Nachricht. So einfach ist es heute.

Da im 2. Weltkrieg die meisten Unterlagen über die Entwicklungen des Postwesens in den frühen Jahren (Verträge, -- Verordnungen und Stationsakten) durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden, ist es sehr schwierig, eine lückenlose Dokumentation zusammen zustellen. So sind also die verbliebenen Nachrichten über ein geregeltes Postwesen in unserem Raume recht dürftig.

Es verkehren im 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts zwischen Köln und Frankfurt am Main über den Westerwald die Stadt- und Kaufmannsboten. Dieses geschieht zwar sehr unregelmäßig, doch die Nachricht erreicht ihren Empfänger.

 

In einem alphabetischen Verzeichnis aller " Reichspostämter und Poststationen " von 1801 wird für das Jahr 1615 eine Posthalterei in Warth erwähnt, die dem Oberpostamt in Köln unterstellt war. Doch Belege hierüber liegen erst in den achtziger Jahren des 17. Jahrhunderts vor. Auch die 1616 eröffnete Taxis’sche Reitpost und 1705 eingerichtete Fahrpost Frankfurt - Köln dürfte unser Gebiet postalisch versorgt haben --- doch dieses können wir nur annehmen.

Jedoch befindet sich im Fürstlich Thurn und Taxis'schen Zentralarchiv in Regensburg ein Vertrag, der am 23. März 1622 zwischen dem kaiserlichen Postmeister in Köln, - Joan ter Beck - genannt Coesfeld, und einem " W e r n e r u s " zu Henneft abgeschlossen wurde.

Ob nun die Poststation in Hennef oder im Ortsteil Warth war, geht aus diesem Vertrag nicht hervor.

Unsere " Postler " in Hennef dürfen für sich in Anspruch nehmen, in einer Station ihren Dienst zu absolvieren, die bis heute als die " älteste Taxis’sche Poststation " im ehemaligen Siegkreis quellenmäßig zu belegen ist.

 

 

Der Vertragstext von 1622

H

eutzu endtshennnnten Dato hatt der Edel und Ehrenwert Joan zum Berck genand Coesfeld Kay. Postmeister alhir zu Cöln im nahmen und von wegen des hoch wohlgeborenen Herrn Fürsten Lamoralen von Taxis Freiherren Erbgeneral Obristen Postmeister in Teutschland und Niderland mit wernerus zu henneft dahin gehandelt, daß er zwei raisige Pferd mit Sattel und Zeugs sambt Zubehör halten und die ordinari Vellißer wochentlichs Zweymall wie auch die Staffetten oder eigene Posten (jedoch umb die gebuer) in vier stund von gemelten hennef biß Byrrenbach und gleichen Gestalt wieder zurück bey tag und nach, winter und sommerzeit bey Straf eines golt fl von jeder stund so er Versäumen wird fahren und lieberen solle. Hergegen soll er Werner von angedeutetem Postdienst Hundertfünf und dreißig Thaler zu alb. 52 Cöllnisch jährlicbs vor seine besoldung in vier Terminen zu empfangen haben und hat obgemeldter werner mit geleistetem aidt alles was oben vermeldt trewlich und mit eußerstem fleiß nachzukommen, auch keinen botten oder jemant anderst ohn vorwißen und Willen gtl. Postmeisters zur fortführung ihrer brieffen oder anderen sachen bey straff eines viertel Jahres seiner Besoldung zu bedienen versprochen und zugesagt, daneben auch angelobt, alles was ime sowohl in den vellißen als auch in deren deckell wird zugestellt in guter obacht zu haben und an gehorige ortes trewlich zu überlieberen jedoch mit diesem Beding dah der eine od ander thaill diese bestallunq und dienst nach endungs des Jahres länger zu halten und zu vertretten nicht gesinnet wehre solle selbiges einem jedewen doch dieser gestalt freistehen das einer dem anderen solches ein vierthail Jahres zuvor anzuzeigen und aufzukündimen wird gehalten seyn und sein also dieser Verschriebung zwey gleichlautendes inhalte verfertigt, und von beiden partheyen unterschrieben worden so geschehen in mehrgem. Herrn Postmeisters behausung in Cöllen uf der Bruggen den 23. März Anno 1622. In beysein Adolphi von Erpell und Johanni Gastell Herrn Postmeisters Schreiber und dieners"
diß ist des obgenanten Werners eigene Hands merk

Danach war Werner zu Hennef vertraglich verpflichtet, zwei Pferde zu halten und zweimal wöchentlich die Briefpost von Hennef nach "Byrrenbach" (bei Altenkirchen) und zurück zu befördern. Er erhielt hierfür jährlich 135 Thaler. Gegen besondere Vergütung hatte er auch "Stafetten" d. h. mit besonderen Boten und nicht mit der gewöhnlichen Post beförderte Briefe - heute sagen wir " Eilbriefe " - sowie bei seiner Station ausgelieferte Briefpost weiterzuleiten. Der weg war mit 4 Stunden vorgegeben. Für Versäumnisse waren Geldbußen vorgesehen, und zwar

·         für jede versäumte Stunde Zeit bei der Weiterleitung der Briefe
                                                                                                                                                     1 Goldgulden

·         für sonstige Unregelmäßigkeiten im Postdienst mangelnde Sorge um die anvertrauten Sendungen die zu Verlusten führen konnten                                                                                                                                      ¼ des Jahresgehaltes

Der Vertrag wurde für ein Jahr abgeschlossen und verlängerte sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht ein Vierteljahr vorher von einem der beiden Vertragschließenden gekündigt wurde.

Der Vertrag ist weiter interessant. Er beweist die Organisation des Taxis’schen Postdienstes;

·         dass zwischen der Taxis’schen Post und ihren Posthaltern ein Vertragsverhältnis bestand, kein „Beamtenverhältnis“;

·         dass zwischen den einzelnen Poststationen die Beutel mit den Briefen "weitergereicht" und nicht nur ein Pferdewechsel stattfand;

·         dass durch Zeitvorgaben für die Wegstrecke zwischen den einzelnen Stationen Regelmäßigkeit, Pünktlichkeit und Schnelligkeit des Postdienstes erreicht, und durch Strafvorschriften auch sichergestellt wurden.

Hennef war kein Begriff.

1623 erscheint in Mailand ein "Compendio delle Poste" ein Kursbuch über die in Deutschland und Italien bestehenden Poststrecken. Dort wird als Stationsort -- Siburg -- genannt, doch dieses muß bezweifelt werden. Der Ort „Hennef“ war für den Verfasser kein Begriff und so nannte er wohl den, durch die Abtei und ihre Töpferwaren bekannteren Ort " Siburg ".

Gegen Ende des 17. Jahrhunderts wird die Post jedoch auf die Warth verlegt(Heimatblätter des Siegkreises Heft 5 / 1940). Belege und erhalten gebliebene Briefe mit dem Leitvermerk „per Warth“ dokumentieren dies ebenfalls.

 

1756 wird die Poststation Hennef-Warth aufgehoben. In Siegburg und Uckerath werden neue Stationen eingerichtet.

Fast ein dreiviertel Jahrhundert gibt es in unserem Ort keine Postanstalt, denn Stationsakten sind nicht vorhanden Ankommende - und abgehende Post werden über das Postamt Siegburg abgefertigt.

 

 
 

Doch von nun an ging's bergauf.

 1826 wird in Hennef ein "preußisches Postamt" eröffnet. Es wird von Herrn Reuther im Nebenamt verwaltet. Der erste Stempel ziert nun die aufgegebene Briefpost. Porto-Taxen werden immer noch handschriftlich vermerkt.

 

 

Die Briefmarke -- hält erst 1850 ihren Einzug

Man versucht den bisherigen Linienverkehr der Taxis’schen Post auf einen flächenbedienenden Verkehr bis in den kleinsten Winkel auszudehnen. Die " Landbriefbestellung " wurde in Hennef am 1. 6. 1847 aufgenommen, doch dieses schien nicht so recht zu funktionieren - so die Aktennotiz des Herrn Reuther. Die Bürgermeister der umliegenden Orte bedienten sich weiter der „Communalboten“ ( wie ein sehr interessanter Vertrag zwischen dem Bürgermeister Fröhlich von Oberpleis und dem Schuster Mathias Gesell vom 1. Jan. 1825 beweist ).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präsentationsbrief

Es dauerte noch bis in die sechziger Jahre des 19. Jahrhunderts ehe die Landbriefbestellung richtig funktionierte. Zwei Personen sind uns als Landbriefträger für Hennef aus dıeser Zeit bekannt, und zwar „Pütz und Moitzfeld“. Ein Ereignis von Bedeutung war die Eröffnung der Eisenbahnlinie Deutz - Hennef. Am 1. Sept. 1859 wird auch hier eine „Bahnpost“ eingerichtet. Damit wird auch Hennef Postalisch an ein besseres Verkehrsnetz angeschlossen. Briefe aus dieser Zeit dokumentieren dies in besonderer Weise: Aufgabe in Hennef um 4 Uhr nachmittags, Ankunft in Köln um 5 Uhr nach- mittags ( also eine Stunde Beförderungszeit ).

Die Post war immer bemüht, Briefe und Pakete „schnellstens“ zu befördern.

 

 

Noch schneller

Um eine noch schnellere Nachrichten-Übermittlung zu nutzen eröffnete man beim Kaiserlichen Postamt Hennef am 1. 8. 1876 eine Telegraphenstation.

Die Schmalspurbahn Hennef - Waldbröl wurde ab 1878 zu Postzwecken genutzt, aber erst 1898 eine Bahnpost eingerichtet. Auch hier, wie bei der Eisenbahnlinie Deutz-Hennef, wurde ein Bahnpoststempel eingesetzt.

 

Bald, nach Einrichtung einer regelmäßigen Landzustellung, wurden im Bereich des Kaiserliche Postamtes Hennef folgende Postagenturen neu eingerichtet, oder bestehende Posthilfsstellen in Agenturen umgewandelt.

Felderhoferbrücke (1882)
PAgt; Wilh. Lincke

Blankenberg (1883)
PAgt: Joh. Schorn

Geistingen (1888)
PAgt: Schneppensiefen

Bröl (1893)
PAgt: Junkersfeld

Winterscheid (1895)
PAgt: Felder )

Trimmen brauchte man noch nicht zu empfehlen

Machen wir einen Sprung bis zum Jahre 1912 Hier finden wir eine besonders eindrucksvolle Kartenskızze und eine Aufstellung über den Landbestellbezirk des Postamtes Hennef- Sieg. Der damalige Landbriefträger Karl Kremer zeichnet und beschreibt die Wege der vier Reviere und deren Besteller.

Hieraus ist ersichtlich, daß ein Bote bei zweimaliger Bestellung an Werktagen und einer Bestellung am Sonntag, wöchentlich „144 Km“ Fußweg bei seiner Tätigkeit absolvierte.

 

 

 

 

Der erste Weltkrieg bringt dann starke Einschränkungen mit sich. Die schlechte wirtschaftliche Lage zwingt die Post zu drastischen Sparmaßnahmen.

 

Portostufe handschriftlich: 2 Millionen

Postagenturen werden aufgehoben oder in Hilfsstellen umgewandelt. Als sich die Lage bessert und das Postaufkommen immer größer wird, werden 1930/51 beim Leitpostamt Hennef weitere Landkraftposten eingerichtet.

Nichts ging mehr

1945 - in den ersten Wochen nach der Besetzung durch alliierte Truppen ruht jeglicher Postverkehr. Aber schon Anfang Juni wird ein " Ortspostverkehr " zugelassen und im Juli können die Poststellen an drei Tagen in der Woche bedient werden. Jedoch wie es damals üblich war - mittels "Fußboten, oder wenn vorhanden, mit dem Fahrrad".

Briefmarken waren nicht vorhanden, man benützte einen Stempel " Gebühr bezahlt ". Es dauerte Jahre bis man wieder von einer Normalisierung des Postverkehrs sprechen konnte.

Am 11. Februar 1957 ergibt sich u.a. auch für das Postamt Hennef eine einschneidende Veränderung. Die OPD in Köln verfügt: Alle Aufgaben einer Verwaltung( Rundfunk, Renten Zeitungsdienst etc.) werden zentralisiert nach Siegburg verlegt ". Damit wird unser Postamt heruntergestuft und in ein " Postamt ohne Verwaltung " umbenannt ( nicht mehr Leitpostamt ). Aus dem Postmeister der frühen Jahre wird von jetzt an schlicht ein " Amtsleiter ".

Führten die Poststellen, die dem Leitbereich Hennef 1950/31 unterstellt waren, noch ihren "Ortsnamen" im Briefstempel, ( etwa: Felderhoferbrücke über Hennef oder Westerhausen über Hennef ), so ändert sich mit der kommunalen Neuordnung auch dieses.

 

 

Die Ortsnamen verschwinden aus den Briefstempeln und werden durch Zahlen ersetzt. Hier ein paar Beispiele :

·         Hennef 19( Lauthausen)

·         Hennef 35 ( Bülgenauel ) usw.

Selbst der alte Ort Uckerath heißt postalisch "Hennef 41"- Die Nummerierung reicht bis Hennef 47 (Mittelscheid).

 

Waren es zu dieser Zeit 28 Poststellen die im Raume Hennef die Versorgung durchführten, sind es 1990 noch 10. Achtzehn wurden wegen Rationalisierung und Unrentabilität wieder geschlossen. Hier erfolgt die Versorgung durch Landzusteller mit Pkw.

 

Aufklebezettel eines Landzustellers als Stempel-Ersatz .

Ziehen wir zum Schluss einen Vergleich für unseren Zentralort Hennef :

1622 :              1 Posthalter, 1 Posthaus (zum Aufgeben und Abholen der Briefe), 2 Pferde, 2 Briefbeutel und zweimal wöchentlich eine Briefbeförderung .

1989 :              65 Bedienstete ( 59 Vollzeit -'Kräfte - 6 Teilzeit-Kräfte ) 12 Brief-Zustellbezirke, 5 Paket - Zustellbezirke, wöchentlich wurden zugestellt :
107.167 Kurzbriefe, 55.752 Langbriefe, 45.500 Zeitungen und Zeitschriften sowie die anfallenden Päckchen und Pakete, geleert werden täglich 75 Briefkästen ( 52 im Zentralort Hennef einschl. Uckerath- 41 durch die Landzusteller ). 

Quellennachweis :

1.       Zentralarchiv Thurn und Taxis

2.       OPD Akten

3.       Heimatblätter des Siegkreises

4.       P. Henseler, St. Augustin

5.       Postamt Hennef/Sieg .

Anhang 1

Folgende Postämter und Poststellen versehen noch ihren Dienst:

Stichtag: 19. Nov. 1990

1.       Hennef

a.       1 Hauptpostamt

b.      12 Geistingen

c.       14 Allner

d.      15 Happerschoß

e.      17 Bröl

f.        18 Bödingen

g.       22 Blankenberg

h.      25 Söven

i.         27 Dambroich

j.        41 Uckerath

 

Geschlossen wurden die Poststellen:

2.       Hennef

a.       13 Stossdorf                                            am 01.08.1978

b.      16 Heisterschoss                                   am 31.05.1974

c.       19 Lauthausen                                       am 01.07.1977

d.      23 Geisbach                                            am 31.07.1976

e.      24 Westerhausen                                 am 01.04.1977

f.        26 Rott                                                      umgewandelt in Poststelle II 01.06.1979
                                                                     aufgehoben 01.04.1983

g.       28 Kurscheid                                           am 01.08.1982

h.      32 Weldergoven                                   am 01.07.1977

i.         33 Bülgenauel                                        am 31.03.1972

j.        35 Käsberg                                               am 31.12.1970

k.       37 Kurenbach                                         am 01.01.1983

l.         38 Lanzenbach                                       am 30.09.1974

m.    42 Bierth                                                   am 31.12.1973

n.      43 Süchterscheid                                  am 31.12.1973

o.      44 Wellesberg                                        am 31.12.1970

p.      45 Eichholz                                               am 01.08.1977

q.      46 Dahlhausen                                       am 31.03.1971

r.        47 Mittelscheid                                      am 30.11.1980

Dieser Ortschaften werden durch Landzusteller postalisch bedient.

 

Ouellennachweis :

·         Postamt Hennef 1

·         Amtsleiter : Salz.#

Anhang 2

Chronologische Stempelfolge beim Postamt Hennef / Sieg

 

Mediathek

Unter diesem Menüpunkt findet ihr Bilder und Dokumente über den BSV Hennef.

Satzung
des
Briefmarkensammlerverein Stadt Hennef

 

§1
Name und Sitz

Der Verein ist am 25 September 1981 gegründet worden und führt den Namen „Briefmarkensammlerverein Stadt Hennef“.

Sein Sitz ist in Hennef.

Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg eingetragen werden und führt dann den Zusatz „eingetragener Verein“

 

§2
Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung und Verbreitung der Philatelie und stellt sich insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Herbeiführung eines freiwilligen Zusammenschlusses der Briefmarkensammlerinnen und Briefmarkensammler vorwiegend aus dem Raume der Stadt Hennef
  2. Regelmäßige Zusammenkünfte mit Briefmarkentausch
  3. Bereitstellung von Katalogen und Fachschriften
  4. Wahrung der gemeinsamen Belange der Mitglieder
  5. Planung und Durchführung von Ausstellungen
  6. Unterstützung bei der Bekämpfung der Fälschung in der Philatelie
  7. Neuheiten-Beschaffung und Rundsendedienst
  8. Fachbezogene Vortrage

Er verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele im Sinn von § 21 BGB

 

§3

 Mitgliedschaft

Mitglied kam jede Person auf Antrag werden. Anträge sind an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Der Vorstand kam die Aufnahme ohne Angabe von Gründen verweigern.

Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um die Belange des Vereins verdient gemacht haben. Sie zahlen keine Beiträge und haben Stimmrecht nur, wenn sie vorher ordentliche Mitglieder waren. Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern beschließt die Jahreshauptversammlung mit 2/3 Mehrheit.

Die Mitglieder nehmen an allen Einrichtungen des Vereins teil und sind zu pünktlichen Beitragszahlungen verpflichtet.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zum Jahresende. Mit dem Eingang der Austrittserklärung sind alle Ansprüche des Ausgetretenen an den Verein erloschen. Er bleibt jedoch für seine Verpflichtungen weiterhin haftbar. Eine Rückerstattung von Beiträgen findet nicht statt.

Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes.
Er kann erfolgen:

  1. wenn ein Mitglied gegen die Satzung und die Regeln des Kauf- und Tauschverkehrs verstößt
  2. wenn es den Verein schädigt oder Interessenlosigkeit zeigt
  3. wenn es sich unehrenhafter Handlungen schuldig macht.

 

§4
Vereinsleitung

Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Beide sind alleinvertretungsberechtigt.

Im Innenverhältnis vertritt der 2. Vorsitzende im Verhinderungsfall den 1. Vorsitzenden. Der Verhinderungsfall bedarf keines Nachweises. Zum Vorstand gehören außer des 1. und 2. Vorsitzenden, der Geschäftsführer, der Schatzmeister, der Neuheitendienstleiter, der Rundsendedienstleiter und gegebenenfalls der Jugendleiter sowie der/oder die Beisitzer.

Er beschließt mit Stimmenmehrheit und ist der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Jahreshauptversammlung für jeweils 3 Jahre.

Wiederwahl ist zulässig.

Die Amtsdauer des Vorstandes verlängert sich um die Zeit bis zur nächsten Neu- oder Wiederwahl, längstens jedoch um drei Monate.

 

 

§5

Die ordentlichen Mitglieder entrichten einen jährlichen Beitrag. Dieser ist so zu bemessen, dass der Verein seine Aufgaben erfüllen kann. Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig. Minderjährige, Schüler und Studenten zahlen auf Antrag die Hälfte des Beitrages.

 

§6
Mitgliederversammlung

In jedem Jahr muss eine Jahreshauptversammlung stattfinden.

Eine außerordentliche Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies für nötig erachtet, oder wenn 1/3 der Mitglieder die Einberufung unter Angabe von Gründen schriftlich verlangen.

Tag der Hauptversammlung und die Tagesordnung ist mit zwei Wochen Frist schriftlich den Mitgliedern bekanntzugeben.

Die Tagesordnung muss enthalten:

  1. Bericht des Vorsitzenden
  2. Bericht des Schatzmeisters, der Kassenprüfer, des Neuheitendienstleiters und des Rundsendedienstleiters
  3. Entlastung des Vorstandes
  4. Festsetzung des Beitrages
  5. Bei anstehenden Wahlen:
    1. Wahl den Wahlleiters für die Vorstandswahl
    2. Wahl des Vorstandes

Außerordentliche Punkte der Tagesordnung können sein:

  1. Anträge
  2. Satzungsänderungen
  3. Mitgliederausschlüsse
  4. Auflösung des Vereins und Bestimmung über die Verwendung des Vereinsvermögens.

Die Beschlüsse zu diesen Punkten, außer Punkt 7 und 9 bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Über Beschlüsse In den Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift zu verfassen, die von dem Versammlungsleiter und des Protokollführers zu unterzeichnen ist.

Die Niederschrift über jede Jahreshauptversammlung soll in der nächsten Mitgliederversammlung verlesen werden.

Mitgliederversammlungen werden vom 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.

 

§7

 Kassen-und Rechnungsprüfer

Die Prüfung der vom Verein geführten Kassen (Vereinskasse, Rundsende- und Neuheitendienst) findet alljährlich durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder statt, die dem Vorstand nicht angehören.

Diese erstatte der Hauptversammlung Bericht.

 

§8

Satzungsänderungen.

Eine Satzungsänderung kann nur in einer Hauptversammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

 

§9

Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins bzw. die Änderung seines Zweckes kann nur mit 9/10 Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.

Über die Verwendung des Vereinsvermögens beschließt die auflösende oder abändernde Versammlung mit Stimmenmehrheit.

 

§ 10
Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

ist der Sitz des Vereins.

 

Diese Satzung wurde am 22. Januar 1982 von der Mitgliederversammlung beschlossen.

 

 

 

5202 Hennef 1, den 22 Januar 1982